Ab sofort ist der Zutritt aufgrund der aktuellen Corona Verordnung (“Warnstufe 2”) zu allen Indoor-Sportstätten nur noch für geimpfte oder genesene Personen (maximal 6 Monate alter Nachweis) mit zusätzlich negativen Testnachweis (kein Selbsttest) erlaubt! Nur Mitglieder und Übungsleitende, die 2G und einen negativen Test (kein Selbsttest) nachweisen können, haben Zutritt. Minderjährige und der Outdoorsport (2G) sind davon nicht betroffen.Der Schnelltest (PoC-Antigen-Test) darf nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Für Personen, die eine sogenannte “Booster-Impfung” erhalten haben, entfällt die Testpflicht. Ein Infopoint am Eingang des TKH in der Maschstraße (Altbau) ist dazu eingerichtet.

Hier findet ihr die akuelle Corona-Verordnung.

Ausnahmen von der 2G Plus-Regel:
• für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
• für Profi- und Spitzensport (1.- 3. Bundesliga), hier gelten die Vorgaben der Verbände.
• für Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen. Diese Personengruppen dürfen die Räume betreten, Leistungen entgegennehmen sowie an Veranstaltungen teilnehmen, soweit sie den Nachweis eines negativen Tests nach § 7 Nds. Corona-VO führen.
  • Für Personen mit einer sogenannten “Booster-Impfung”

In geschlossenen Räumen muss man ab sofort eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus tragen, bis man den Sportraum erreicht. Beim Sport selber ist es jedem freigestellt, eine Maske zu tragen. Wir bitten um Euer Verständnis und Mitarbeit.

Bitte beachtet, dass seit eurer finalen Corona-Schutzimpfung 14 Tage vergangen sein müssen, damit ihr als vollständig geimpft geltet. Als genesen zählt ihr dann, wenn ihr die Corona-Infektion hattet und nachweislich seit über 28 Tagen wieder geheilt seid. Wir möchten euch noch darauf hinweisen, dass eure Nachweise (auch Testzertifikat) von uns lediglich als Zugangskontrolle verarbeitet werden.

GANZ WICHTIG: Für Kinder unter 6 Jahren sowie für Jugendliche unter 18, die regelmäßig in der Schule getestet werden, gilt KEINE Nachweispflicht.

Weiterhin gelten unsere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, die man hier findet.

Auch unsere Testzentren haben ab dem 02. Dezember wieder geöffnet.

Was dürfen wir
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